Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Anwendungsbereich
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
3 Leistungsumfang und Genehmigungen
(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, die beauftragten Leistungen selbst oder durch beauftragte Dritte zu erbringen.
(2) Die Bereitstellung der Abnahmeversion erfolgt über einen sicheren Cloud-Dienst. Nach der Abnahme und der Bezahlung des Gesamtbetrags erhält der Auftraggeber die Endversion der Bewegtbilder in digitaler Form. Rohmaterialien können gegen Aufpreis von 50% des vereinbarten Honorars erworben werden. Die Bereitstellung erfolgt auf Wunsch analog, wobei die Kosten vom Auftraggeber getragen werden.
(3) Die Aufnahmen erfolgen nach der in dem Angebot und der Auftragsbestätigung beschriebenen Vorgehensweise (bspw. Moadboard, schriftliches Konzept, etc.).
(4) Entwürfe, Skizzen oder Muster des Auftragnehmers sind unverbindlich, bis deren Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wird.
(5) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Drohnenflüge oder private/behördliche Drehgenehmigungen.
(6) Während der Produktion ist der Auftragnehmer berechtigt, Making-of- und Behind-the-Scenes-Aufnahmen anzufertigen und diese auf Social Media oder anderen Plattformen zu teilen.
(7) Alle im Rahmen der Produktion entstehenden Daten werden für zwei Jahre gespeichert.
(8) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei der Übertragung von Daten, trotz Sicherheitsvorkehrungen, ein Restrisiko besteht. Dieses Risiko liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
(9) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Daten in digitaler Form bereit. Diese müssen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die durch fehlerhafte oder unvollständige Daten entstehen.
(10) Enthält das Angebot eine Spanne von Drehtagen, dient diese ausschließlich der Kalkulation und stellt keine Zusage einer bestimmten Anzahl dar. Geschuldet ist die vollständige Umsetzung des vereinbarten Konzepts, nicht die Durchführung einer bestimmten Zahl von Drehtagen. Der Auftragnehmer bestimmt nach fachlicher Einschätzung, wie viele Drehtage innerhalb der angegebenen Spanne für die Umsetzung des Konzepts erforderlich sind. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Inanspruchnahme der oberen Grenze der Spanne besteht nicht. Werden weniger Drehtage benötigt, mindert dies die vereinbarte Vergütung nicht. Erweist sich die obere Grenze der Spanne als nicht ausreichend, weil der Auftraggeber das Konzept nachträglich erweitert oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, werden zusätzliche Drehtage nach § 5 gesondert vergütet.
(11) Das vereinbarte Konzept ist Grundlage der Produktion. Die Regie sowie die gestalterische Umsetzung obliegen dem Auftragnehmer. Ihm steht bei der Wahl von Bildgestaltung, Kameraführung, Bildausschnitt, Licht, Schnitt, Rhythmus, Musik und Tongestaltung künstlerische Freiheit zu, soweit die Umsetzung dem vereinbarten Konzept und dem Kommunikationsziel des Auftraggebers entspricht. Abweichungen der konkreten Umsetzung von Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht Bestandteil des vereinbarten Konzepts geworden sind, begründen keinen Mangel und keinen Anspruch auf Nachbesserung.
4 Vertragsabschluss und Widerruf
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Ein verbindliches Angebot wird erst durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftraggebers durch den Auftragnehmer in Form einer Auftragsbestätigung unterbreitet.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder Krankheit die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen.
(4) Sollte der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer legt für jeden Auftrag ein individuelles schriftliches Angebot vor. Dieses Angebot umfasst die Gesamtkosten für die Durchführung des Auftrags.
(2) Kostenüberschreitungen von bis zu 10 % gegenüber der ursprünglichen Kalkulation gelten als vertragsgemäß. Bei Überschreitungen darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich. Zusätzliche Kosten werden wirksam, sofern der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von vier Werktagen schriftlich widerspricht.
(3) Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot festgelegten Leistungen. Weitere Leistungen, die darüber hinausgehen, sowie witterungsbedingte Zusatzkosten, können gesondert berechnet werden.
(4) Entstehende Mehrkosten, insbesondere für Reisen oder zusätzlichen Aufwand, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss von 50 % der Gesamtsumme zu verlangen. Erfolgt keine Vorschusszahlung, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Der Restbetrag wird nach Abnahme der Leistung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
(7) Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung zu leisten.
(8) Die vereinbarte Vergütung ist erfolgsbezogen und unabhängig von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Drehtage.
6 Haftung und Mängelansprüche
7 Abnahme und Korrekturen
(1) Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder durch konkludentes Verhalten, beispielsweise durch fehlende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen.
(2) Eine Korrekturschleife ist im Angebot enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach dem vereinbarten Tagessatz berechnet.
(3) Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass er mit den inhaltlichen und gestalterischen Aspekten des Videos einverstanden ist.
(4) Nach Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, das Video als Referenz zu verwenden.
(5) Die im Angebot enthaltene Korrekturschleife umfasst ausschließlich technische Anpassungen am fertig geschnittenen Videomaterial, insbesondere das Kürzen oder Tauschen einzelner Clips. Inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen – wie die Überarbeitung des Ablaufs, der Dramaturgie, der Texte oder des Gesamtkonzepts – sind von der Korrekturschleife ausdrücklich ausgeschlossen und werden gesondert nach dem vereinbarten Tagessatz berechnet. Das zugrunde liegende Konzept gilt mit Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart und anerkannt. (6) Werden zur Umsetzung des Auftrags externe Dienstleister eingesetzt, insbesondere Sprecher, Komponisten, Musiker, Übersetzer, Grafiker, Animatoren oder Studios, so sind deren Leistungen mit der erstmaligen Erbringung abgegolten. Korrekturen, Änderungen oder Wiederholungen, die eine erneute Beauftragung des externen Dienstleisters erforderlich machen, sind von der im Angebot enthaltenen Korrekturschleife nicht umfasst. Sie werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich der hierdurch entstehenden Fremdkosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beauftragung über die voraussichtlich entstehenden Kosten und holt dessen Freigabe in Textform ein.
7) Die Korrekturschleife nach Abs. 5 umfasst ein Bearbeitungskontingent von ca. 3-4 Stunden. Innerhalb dieses Kontingents werden insbesondere das Kürzen, Verlängern, Tauschen oder Entfernen einzelner Clips, Anpassungen von Schnittfolge, Korrekturen an Bauchbinden, Texteinblendungen und Untertiteln sowie Anpassungen von Farbgebung, Lautstärke umgesetzt. Der Auftraggeber übermittelt seine Änderungswünsche gebündelt in einer einzigen Rückmeldung in Textform unter Angabe des jeweiligen Zeitcodes; nachträglich oder einzeln nachgereichte Wünsche werden dem Kontingent zugerechnet oder nach Aufwand berechnet.
8 Fristen und Verzögerungen
(1) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, können die Fertigstellung verzögern.
(2) Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit oder technischen Problemen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Drehtermin abzusagen oder zu verschieben, wenn Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs die Durchführung beeinträchtigen, insbesondere Unwetter, extreme Hitze, ungeeignete Lichtverhältnisse, behördliche Anordnungen oder Krankheit der eingesetzten Personen. Die Entscheidung trifft der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen und teilt sie dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mit; Fristen verlängern sich entsprechend, ein Ersatztermin wird unverzüglich vereinbart. Schadensersatz- und Minderungsansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nicht; ein Ausfallhonorar fällt nicht an, nicht vermeidbare Fremdkosten trägt der Auftraggeber. Sagt der Auftraggeber den Termin ab, obwohl der Auftragnehmer die Durchführung für möglich hält, gilt § 11.
9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
10. Datenschutz und DSGVO
(1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – im Rahmen des Auftrags allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten von abgebildeten Personen.
(2) Vor Beginn der Produktion hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle an den Aufnahmen beteiligten oder abgebildeten Personen wirksam in die Aufzeichnung, Verarbeitung und Verwendung ihres Bildnisses eingewilligt haben – insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie § 22 KUG (Kunsturhebergesetz). Die entsprechenden Einwilligungserklärungen sind schriftlich einzuholen und auf Verlangen dem Auftragnehmer vorzulegen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften entstehen, soweit diese Verletzung der Verantwortungssphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Kontaktdaten) verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer betreibt zur Auftragsabwicklung ein digitales Kundenportal, das auf den Diensten Notion (Notion Labs Inc.), Make (Celonis SE) sowie Lovable (Lovable Technology Ltd.) basiert. Im Rahmen der Nutzung des Portals werden projektbezogene personenbezogene Daten des Auftraggebers – insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Kommunikationsinhalte – zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Die genannten Dienste agieren dabei als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Nutzung dieser Systeme zur Auftragsabwicklung. Eine weitergehende Nutzung der Daten zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Zuletzt geändert am 01.08.2026
